6. Mai 2008
An die Fraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag und die Mitglieder des Hessischen Landtages
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die jüngsten juristischen Winkelzüge zum Urteil des Verwaltungsgericht Frankfurt (AZ 1 E 831/07 (V) wendet sich der Helferkreis energisch.
Wir bitten die Fraktionen im Hessischen Landtag, das Verhalten von Staatsminister Volker Bouffier in dieser Angelegenheit zu rügen.
Der durch dessen Verhalten drohende juristische Streit darf nicht auf dem Rücken wehrloser Kinder ausgetragen werden.
Auf der Rechtsgrundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. am 10. März 2008 entschieden, dass Mutter und Kinder Kazan Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben, da sie nie hätten ausgewiesen werden dürfen. Es hat den Main‐Kinzig‐Kreis als Beklagten angewiesen, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 EMRK zu erteilen.
Dieses Urteil hat der Main‐Kinzig‐Kreis, vertreten durch den Landrat Erich Pipa, akzeptiert und ausdrücklich gebilligt. Wesentliche Aspekte für seine Entscheidung waren:
‐ Mitglieder des Helferkreises haben sich gesamtschuldnerisch notariell als Bürgen verpflichtet, die wirtschaftliche Integration zu garantieren, so dass der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen, was im Urteil auch ausdrücklich gewürdigt wurde.
‐ Das Urteil qualifiziert die Kinder wegen ihres hohen Integrationsstandes und ihrer Verwurzelung in ihre deutsche Heimat als faktische Inländer.
‐ Hohe Würdenträger der großen Kirchen, Karl Kardinal Lehmann, Bischof Josef Algermissen und Landesbischof Dr. Martin Hein haben sich mit empfehlenden Schreiben beim Innenminister für die Kinder und ihre Mutter eingesetzt.
‐ Es war gesellschaftlicher Konsens, dass den Kindern und ihrer Mutter in ihrer deutschen Heimatgemeinde wieder eine sichere und friedliche Perspektive ermöglicht wird.
‐ Nicht zuletzt geht es um die Zukunft des kleinen, herzkranken Ömer, dessen medizinische Behandlung bei den vertrauten Ärzten am Kinderherzzentrum der Universität Gießen /Marburg fortgesetzt werden muss.