Helferkreis zur
Unterstützung der Kinder Kazan und ihrer Mutter
c/o Sylvia Dahlheimer 63571 Gelnhausen Kapellenweg 16

6. Mai 2008

An die Fraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag und die Mitglieder des Hessischen Landtages

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die jüngsten juristischen Winkelzüge zum Urteil des Verwaltungsgericht Frankfurt (AZ 1 E 831/07 (V) wendet sich der Helferkreis energisch.
Wir bitten die Fraktionen im Hessischen Landtag, das Verhalten von Staatsminister Volker Bouffier in dieser Angelegenheit zu rügen.
Der durch dessen Verhalten drohende juristische Streit darf nicht auf dem Rücken wehrloser Kinder ausgetragen werden.
Auf der Rechtsgrundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. am 10. März 2008 entschieden, dass Mutter und Kinder Kazan Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben, da sie nie hätten ausgewiesen werden dürfen. Es hat den Main‐Kinzig‐Kreis als Beklagten angewiesen, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 EMRK zu erteilen.
Dieses Urteil hat der Main‐Kinzig‐Kreis, vertreten durch den Landrat Erich Pipa, akzeptiert und ausdrücklich gebilligt. Wesentliche Aspekte für seine Entscheidung waren:
‐ Mitglieder des Helferkreises haben sich gesamtschuldnerisch notariell als Bürgen verpflichtet, die wirtschaftliche Integration zu garantieren, so dass der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen, was im Urteil auch ausdrücklich gewürdigt wurde.
‐ Das Urteil qualifiziert die Kinder wegen ihres hohen Integrationsstandes und ihrer Verwurzelung in ihre deutsche Heimat als faktische Inländer.
‐ Hohe Würdenträger der großen Kirchen, Karl Kardinal Lehmann, Bischof Josef Algermissen und Landesbischof Dr. Martin Hein haben sich mit empfehlenden Schreiben beim Innenminister für die Kinder und ihre Mutter eingesetzt.
‐ Es war gesellschaftlicher Konsens, dass den Kindern und ihrer Mutter in ihrer deutschen Heimatgemeinde wieder eine sichere und friedliche Perspektive ermöglicht wird.
‐ Nicht zuletzt geht es um die Zukunft des kleinen, herzkranken Ömer, dessen medizinische Behandlung bei den vertrauten Ärzten am Kinderherzzentrum der Universität Gießen /Marburg fortgesetzt werden muss.  

Aus all diesen Gründen hat der Landrat bewusst auf Rechtsmittel verzichtet.
Der Hessische Innenminister hat jedoch veranlasst, dass das Regierungspräsidium in Darmstadt gegen ein Urteil Berufung einlegt, obwohl diese Behörde gar nicht am Verfahren beteiligt ist ‐ über des Landrats Kopf hinweg.
Dieses Vorgehen ist sowohl juristisch als auch moralisch äußerst fragwürdig.
Verwaltungsrechtlich zuständig ist allein der Main‐Kinzig‐Kreis, der mehrfach, auch gegenüber dem Ministerpräsidenten, klar gestellt hat, dass er das Urteil zur Rückführung von Frau Kazan und Kindern akzeptiert und vollumfänglich für richtig hält.
Der Landrat und seine hauptamtlichen Stellvertreter haben gegenüber dem Verwaltungsgericht Einspruch gegen den vom Minister veranlassten Selbsteintritt erhoben.
Das Vorgehen des Innenministers ist auch unter humanen und demokratischen Gesichtspunkten zu kritisieren.
Es ist für die Kinder und die junge Mutter eine menschliche Tragödie und eine humanitäre Katastrophe, verlängert es doch nur unnötig die völlige Perspektivlosigkeit, die Isolation und das verzweifelte Warten.
Für demokratisch bedenklich halten wir den Selbsteintritt der Exekutive gegenüber einem vom Volk gewählten Mandatsträger, dem Landrat.
Es ist unhaltbar und macht uns Angst, dass sich ein Minister über die Judikative erhebt, indem er konstatiert, “das Urteil entspricht nicht der Rechtslage”.
Zumal sich derselbe Minister in ausländerrechtlichen Fragen auch über den dritten Pfeiler der Demokratie, die Legislative, hinwegsetzt.
Das halten wir für unvereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien!
Hier entwertet die Exekutive die beiden anderen Gewalten!
Aus all diesen Gründen erwartet der Helferkreis ein Signal der Abgeordneten des Hessischen Landtags, dass sie eine aktive Bürgergesellschaft unterstützen und willkürlichem Verwaltungshandeln eine Absage erteilen.
Es kann nicht akzeptiert werden, dass Beamte in Darmstadt und Wiesbaden eine einvernehmliche humanitäre Lösung mit fragwürdigen Mitteln torpedieren.
Wir halten es für die Aufgabe aller Fraktionen im Hessischen Landtag, den geschäftsführenden Innenminister in aller Deutlichkeit an die demokratischen Grundsätze zu erinnern.
Mit freundlichem Gruß
Stellvertretend für den Helferkreis Sylvia Dahlheimer
Lea Richert
Hermann Tilp
Hanna Tilp
Peter Völker