Hoffnung auf Rückkehr
Gericht verhandelt über Familie Kazan
VON REGINE SEIPEL
Manchmal kann Gülistan Kazan einen Moment längst vergangener Normalität aufleben lassen. "Wen haben wir diesmal in Mathe?" fragt sie ihre Lehrerin zu Beginn des neuen Schuljahres am Telefon. Dabei sitzt die 14-Jährige zehntausende Kilometer entfernt in einer winzigen Wohnung in Istanbul, weit weg von ihrer ehemaligen Klasse in Gründau-Rothenbergen, in der sie noch vor zwei Jahren gute Noten schrieb und sogar einen Vorlesewettbewerb gewann.
Geschwister

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Erfolge aus ihrem deutschen Leben, das vor einem Jahr jäh endete. Damals wurde die junge Kurdin in die Türkei abgeschoben. Ihre Familie, die zu diesem Zeitpunkt seit 14 Jahren in Deutschland lebte, bekam kein Bleiberecht, weil der Vater acht Jahre zuvor zu mehreren Geldstrafen verurteilt wurde. Er hatte Sozialamtsbedienstete angegriffen, die Residenzpflicht verletzt und mehrere Eigentumsdelikte begangen.
Bei Verstößen des Familienoberhauptes, so will es das Gesetz, werden Kinder mit abgeschoben. Das war rechtlich einwandfrei - und trotzdem gegen die Menschenwürde, finden Pfarrerinnen, Lehrer und Rentner, etwa 30 Mitglieder des Helferkreises, die in Gründau für das Überleben und die Rückkehr von Saliha Kazan und ihren sechs Kindern kämpfen.

Gesetze und Zahlen

Eine Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer erfolgt nach Paragraf 58 des Aufenthaltsgesetzes, teilweise in Polizeibegleitung und auch mit umstrittenen Zwangsmaßnahmen wie Fesselung oder Gabe von ruhigstellenden Medikamenten.
Obwohl die Fälle in Hessen aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen und geringerer Flüchtlingsströme weniger werden, liegen die hessischen Abschiebezahlen nach Informationen des Hessischen Flüchtlingsrates noch immer um etwa 50 Prozent höher als in anderen Bundesländern, was jedoch auch mit dem Frankfurter Flughafen zusammenhängen kann.

Eine Duldung findet statt, wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, weil im Heimatland erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Auch weil der Pass fehlt oder eine Krankheit der Reise entgegensteht, wird eine Duldung erteilt. Sie ist kein Aufenthaltsrecht, sondern lediglich eine Aussetzung der Abschiebung. Nach Daten des Bundesinnenministeriums lebten 2007 in Hessen 8641 Flüchtlinge mit einer Duldung, rund 3500 weniger als im Vorjahr.

Die Bleiberechtsregelung sowie die Altfallregelung von 2006 und 2007 sollen langjährig in Deutschland lebenden Ausländern zu einem gesicherten Aufenthalt verhelfen. Familien mit minderjährigen Kindern können demnach bleiben, wenn sie seit mindestens sechs Jahren unbescholten in Deutschland gelebt haben, Alleinstehende acht Jahre. Zudem müssen sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe sichern.
Wer das nicht sofort kann, erhält bis Ende 2009 eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die man als Geduldeter nicht hatte. Zum Ablauf der Frist müssen die Ausländerämter entscheiden, ob jemand seinen Lebensunterhalt dauerhaft sichern kann oder nicht. Die Regelung ist umstritten, weil sie bisher nicht einmal einem Drittel der betroffenen Flüchtlinge zu einem sicheren Aufenthalt verholfen hat und zudem an einen Stichtag gebunden ist.

Ein Härtefall für Flüchtlinge, die kein Bleiberecht erhalten, kann bei einer Kommission beim Hessischen Innenministerium aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist ein Petitionsverfahren im Hessischen Landtag, die Entscheidung über die Anerkennung trifft der Innenminister.

Seit 2005 hat die Härtefallkommission in Hessen nach eigenen Angaben 174 Anträge bearbeitet. 52 Härtefälle wurden anerkannt, davon 16 im vergangenen Jahr. Flüchtlingsorganisationen kritisieren, dass in der Härtefallkommission in Hessen dieselben Landtagspolitiker sitzen wie im Petitionsausschuss. In anderen Bundesländern sitzen dort unabhängige Fachleute.

"Ich will wieder in die Schule, ich kann nicht mehr schlafen, fast jeden Abend muss ich weinen", schreibt die elfjährige Beritan Kazan an ihre deutschen Freunde. Ihr Hilferuf ist auf einer Website dokumentiert, die das Elend der Familie öffentlich macht. Menschliches Leid, das die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer eigentlich verhindern soll. Für die Geschwister Kazan ist die Türkei ein fremdes Land. Sie sprechen kein Türkisch, die Mädchen sind westlich erzogen.

Die Kinder ergriffen den einzig möglichen Weg, aus der sozialen Randlage herauszukommen: Mit Bildung und guten Schulleistungen arbeiteten sie an einer besseren Zukunft in Deutschland. Lehrer und Betreuerinnen schildern sie als ausgesprochen sozial, fleißig und lernwillig.
Auch die Mutter, die gut Deutsch kann, versuchte aus einfachen Verhältnissen heraus, den Kindern das Beste zu geben. Das erzählt Sylvia Dahlheimer, ehemalige Elternbeiratsvorsitzende an der Schule und eine der treibenden Kräfte im Helferkreis.
Im Abstand von zwei bis drei Tagen telefoniert sie mit den Kazans.
"Ein Leben wie im Gefängnis", beschreibt sie deren Alltag. Und trotzdem besser als in den ersten Monaten nach der Abschiebung, als die Familie zunächst im Dorf des Ehemannes in der Provinz Sirnak im äußersten Südosten der Türkei unterkam.

Ein Kontaktmann des Helferkreises schildert die Zeit "als Horrorfilm" für die Kinder, die diese Zeit in einem Klima aus Spannung und Unsicherheit, Armut, archaischen Traditionen und zivilisatorischer Rückständigkeit erlebten. Die Großmutter soll den Mädchen Bücher verboten haben, die per Post aus Deutschland kamen und versäumten Schulstoff ersetzen sollten. Strom gab es zwei Stunden am Tag, nachts nur Platz in verschiedenen Hütten des Dorfes.

Die Kinder wurden krank. Dem jüngsten, schwer herzkranken Sohn Ömer mussten Medikamente von einem Tierarzt verabreicht werden, die die Ärzte des bisher behandelnden Kinderherzzentrums in Gießen per Ferndiagnose empfahlen. Er war der einzige, der im Umkreis des Dorfes eine medizinische Ausbildung hatte, schildern die Helfer.

Im Juli verließ Saliha Kazan ihren Mann und das Dorf. Dass über die halbwüchsigen Töchter bereits Heiratsverhandlungen geführt wurden, mag den letzten Anstoß gegeben haben. Jedenfalls muss die Verzweiflung groß gewesen sein, damit die 36-Jährige, die 22 Jahre in der arrangierten Ehe ausgehalten hatte, den Mut aufbrachte, gegen die herrschenden Traditionen zu verstoßen.

Zu ihren Eltern konnte sie nicht gehen, also floh sie allein mit den Kindern nach Istanbul Ihr Mann stimmte der Trennung zu, er soll bald darauf eine neue Frau nach islamischem Recht geheiratet haben.

Inzwischen hatte sich in Gründau der Widerstand gegen die Abschiebung formiert. Briefe und Petitionen wurden geschrieben, der Bundespräsident um Gnadenrecht gebeten. Sieben Bürger verpflichteten sich notariell zur Übernahme aller Kosten, die dem deutschen Staat nach einer Rückkehr der Familie entstehen könnten. "Wir haben unser privates Vermögen eingesetzt", sagt Hermann Tilp, der die Kinder in der Hausaufgabenhilfe in Gründau betreute. "Ich hatte das Gefühl, man muss einfach etwas tun." Auch die Abschiebekosten von 19 000 Euro bezahlte der Helferkreis.

InfografikAbschiebungen aus Hessen (FR-Infografik)
Wohnung und Arbeitsstelle waren ebenfalls organisiert, Bedingungen, unter denen der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa (SPD), schließlich im Juli einer Rückkehr der Mutter mit ihren Kindern aus humanitären Gründen zustimmen wollte. Der hessische Innenminister zerstörte die Hoffnung. In einem persönlichen Schreiben, erklärte Pipa damals, habe Volker Bouffier (CDU) die Rückkehr der Kazans verhindert. Der Fall erregte Aufsehen, weit über Gründau hinaus.

Schriftsteller, Schauspieler, Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen und zuletzt der Bischof von Fulda schalteten sich ein und pochten auf humanitäre Gründe, doch Bouffier blieb hart - bis heute. "Die Wiedereinreise der Familie ist nach wie vor rechtlich nicht geboten", erklärt sein Pressesprecher Michael Bußer ein Jahr nach der Abschiebung. Allein der fünfjährige herzkranke Ömer dürfe mit Hilfe des Auswärtigen Amtes einreisen, wenn bewiesen sei, dass er nur in Deutschland operiert werden könne.

Im Main-Kinzig-Kreis sieht man das weiterhin anders. "Der Landrat will die Einreise immer noch erlauben", sagt Pressesprecher John Mewes.

Heute wird das Verwaltungsgericht Frankfurt über eine Wiedereinreise der Kazans nach den Vorschriften der Bleiberechtsregelung und des Aufenthaltsgesetzes verhandeln. Das Urteil ist die letzte Hoffnung des Helferkreises, der mit Spenden und Patenschaften seit vergangenem Juli 2000 Euro monatlich aufbringt, um der Familie in Istanbul eine menschenwürdige Unterkunft und den Lebensunterhalt zu finanzieren. "Die Verzweiflung wächst", sagt Silvia Dahlheimer.

Seit es still wird um den Fall, fließen weniger Spenden, schwindet die Welle der Solidarität. Eine Zukunft in Istanbul gebe es für die allein erziehende Kurdin und insbesondere ihre Töchter nicht. Dahlheimer formuliert die Aussichten düster: "Prostitution und Zwangsverheiratung." Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, kennt noch eine weitere Möglichkeit: "Ein neuer Innenminister könnte anderer Meinung sein."