Nach der Abschiebung -
Die wichtigsten Fakten im Telegrammstil:
In der Türkei:
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Familie Kazan geht in das Heimatdorf des Vaters in der Provinz Sirnak an der Grenze zum Iran, Kampfgebiet der türkischen Armee und der PKK; es herrscht militärischer Ausnahmezustand.
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Unbeschreibliche Armut, unvorstellbare sanitäre Verhältnisse, keine Schule, kein Arzt, keine Straßen, Zustand eines Entwicklungslandes
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Keine Akzeptanz der „unnützen Esser“ durch den Clan des Ehemanns, nur widerwillige Duldung. Die Mädchen müssen sich rigiden archaischen Rollenzwängen unterwerfen. Man beginnt Pläne für die Verheiratung der beiden ältesten zu schmieden. Die Großmutter nimmt ihnen Schreib- und Schulmaterial weg, wenn sie lernen wollen. Der Vater tut nichts um auszugleichen. Es kommt zum Zerwürfnis zwischen den Ehepartnern.
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April 2007: Alle werden krank. Eine Infektionskrankheit wird für Ömer lebensbedrohend. Der Helferkreis holt sich auf Grund der telefonisch übermittelten Symptome Rat bei den Gießener Ärzten. Es wird eine Ferndiagnose gestellt und in der Türkei die empfohlenen Medikamente besorgt. Ein Tierarzt, die einzige Person weit und breit mit medizinischen Kenntnissen, verabreicht die Medizin. Alle sind schwer traumatisiert, die Kinder sprechen nicht mehr.
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Frau Kazan trennt sich von ihrem Mann. Sie stellt sich damit außerhalb der akzeptierten Traditionen, was eine Ächtung bedeutet. Sie versucht bei den eigenen Eltern unterzukommen, was aber wegen deren großer Armut und beengten Wohnverhältnissen nur kurzfristig möglich ist.
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In Deutschland wird dem Landrat des Main-Kinzig-Kreises das Risiko zu groß, dass Ömer sterben könnte. Er veranlasst eine fachärztliche Untersuchung in Istanbul. Zu diesem Zweck  reist Frau Kazan mit den Kindern dorthin.
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Zwei Mitglieder des Helferkreises und ein Vertreter der Kreisbehörde fliegen in der ersten Juliwoche 2007 nach Istanbul um die Untersuchung zu begleiten und für eine objektive Darstellung in den Medien zu sorgen.
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Eine türkische Herzspezialistin stellt keine akute Lebensgefahr für Ömer fest, weist aber wie ihre deutschen Kollegen darauf hin, dass eine Operation bald erfolgen muss, da Ömers Herzmuskulatur dauernd überbelastet ist, was zu einer stetigen weiteren Schädigung führt.
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Die Helfer aus Rothenbergen bringen Frau Kazan in einer kleinen Ferienwohnung unter. Einer alleinstehenden kurdischen  Frau mit sechs Kindern, die alle nicht Türkisch sprechen, vermietet in Istanbul niemand eine preiswerte menschenwürdige Wohnung. Alle bisherigen Versuche durch Mittelspersonen vor Ort sind fehlgeschlagen.
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Herr Kazan liiert sich in seinem Heimatdorf  mit einem jungen Mädchen. Es wird eine sogenannte „Imam-Ehe“ geschlossen. Die Familie der neuen Frau verlangt traditionsgemäß einen Ersatz für die verlorene Arbeitskraft. Da Herr Kazan ein Brautgeld nicht aufbringen kann, bietet er eine seiner beiden älteren Töchter als Braut für einen unverheirateten Verwandten seiner neuen Frau an. Die Familie setzt sich via Handy mit Frau Kazan in Verbindung und kündigt an, dass sie die „Braut“ holen werden.
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Nach Beratung durch den Helferkreis (neue Handynummer besorgen) kann Frau Kazan ihre Adresse geheim halten. Sie lebt aber in großer Angst vor Entdeckung, weil in Istanbul viele Kurden aus ihrer Heimatregion leben. Sie und die Kinder verlassen die Wohnung nur, wenn es unbedingt sein muss.
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Der Helferkreis finanziert seither Frau Kazan und die Kinder. Sie sind völlig mittellos und isoliert. Die Kinder können keine Schule besuchen.
In Deutschland:
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Am 21. Februar treffen sich verschiedene Menschen aus Gründau und Umgebung, die mit den Kazans zu tun hatten (Lehrerinnen, Hausaufgabenhilfe, Nachbarin, Freunde). Man tauscht die Betroffenheit über die Abschiebung aus. Es bildet sich der "Runde Tisch" oder "Helferkreis", der die Kazans unterstützt und sich für deren Rückkehr nach Deutschland einsetzt.
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Der Helferkreis bringt in Erfahrung, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit Frau Kazan und die Kinder –ohne den Ehemann- zurückkommen können.
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23. März 2007: Der Innenminister  äußert sich in einem Gespräch mit Vertretern des Helferkreises im März, dass er aus prinzipiellen Überlegungen gegen eine Rückreise ist, dass aber formalrechtlich folgende Bedingungen erfüllt werden müssten:
 
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Frau Kazan muss sich von ihrem Mann trennen.
Es muss gewährleistet sein, dass sie nach ihrer
Wiedereinreise in keiner Weise der öffentlichen Hand zur Last fällt. (Wohnung, Arbeit, Bürgschaft)
Die Abschiebekosten von 19000.-€ müssen bezahlt werden.
Der Landrat (Ausländerbehörde) muss aus humanitären Gründen zustimmen.
Der Helferkreis kann den Landrat für diesen Weg gewinnen. Sieben Personen aus dem   
Helferkreis (je eine für jedes Kind und die Mutter) erfüllen mit einer notariellen  
Bürgschaft  die Bedingung  2 und  beim Kreis werden die geforderten 19000 €
Abschiebekosten hinterlegt.
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Vom RP bekommt der Landrat die Nachricht: „Für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Befristungsantrag (Befristung der Abschiebung) gestellt werden sollte, bitte ich diesen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.“
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Der Landrat verkündet darauf in einer Pressekonferenz Anfang Juli, dass der Einreise nichts mehr im Wege stehe. Am Tag darauf weist ihn der Innenminister kraft seiner Aufsichtsbefugnis an, alle weiteren Schritte zur Wiedereinreise von Frau Kazan zu unterlassen. Auf unseren Hinweis, dass alle Bedingungen erfüllt seien, die er im März genannt habe, meinte er, dass hier ein Missverständnis vorläge.
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Gegen die Anweisung des RP, das Geld an die Staatskasse weiterzuleiten,  gibt der Landrat dem Helferkreis die hinterlegten Abschiebekosten zurück. Wir haben mit dem Geld seither Frau Kazan in der Türkei finanziert.
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Für Lebensunterhalt, Miete und Arztkosten müssen monatlich zwischen 1500.- und 2000.- € aufgebracht werden. Spender und Spenderinnen werden gesucht.
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Der Helferkreis versucht Mitstreiter und Mtistreiterinnen für ein gemeinsames Engagement zu finden. Ziel: Saliah Kazan und ihre Kinder sollen wieder zurückkommen dürfen.
Es werden Landtagsabgeordnete und andere Politikerinnen und Politiker und Personen des öffentlichen Lebens angeschrieben. Petitionenen werden verfasst und die Medien informiert.
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13. Februar 2008: Am Jahrestag der Abschiebung findet eine Gedenkandacht im evangelischen Gemeindezentrum in Rothenbergen statt.
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Der Landtagswahlkampf verhärtet die Fronten. Interventionen von namhaften Persönlichkeiten beim Innenmister haben keinen Erfolg.
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10. März 2008: Das Verwaltungsgericht Frankfurt entscheidet zugunsten der Kinder und der Mutter Kazan. Den Kindern sei zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung eine Abschiebung nicht zumutbar gewesen. Und da man die minderjährigen Kinder nicht ohn die Mutter einreisen lassen könne, wird der Main-Kinzig-Kreis angewiesen, Mutter und Kindern ein Bleiberecht nach § 25, Abs. 5, Aufenth.G. zuzubilligen.
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2. April 2008: Die Urteilsschrift wird zugestellt. Es beginnt die vierwöchige Revisionsfrist. Landrat Pipa weigert sich, trotz entsprechender Anweisungen, in Revision zu gehen.
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30. April 2008: Der Regierungspräsident geht im Auftrag des hessischen Innenministers in Revision. Noch ist ungeklärt, ob das jruistisch möglich ist. Diese Frage liegt jetzt dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zur Klärung vor.
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13. Mai: Mahnwache des "Runden Tisches" am Mittelpunkt der europäischen Union. (die Hessenschau berichtet)
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15. Mai: Aktuelle Stunde im Landtag - Innenminister Bouffier soll zu einer humanitären Lösung bewegt werden.

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13.-15. Mai: Lea Richert fliegt zusammen mit einem Reporter des Hessischen Rundfunks nach Istanbul. Vgl. Den Beitrag in Defacto vom 20.5.2008.